Prozesslawine wegen fb posting
Wien [ENA] Sollten fb postings nicht eigentlich unter das Briefgeheimnis fallen, wenn man sich dort mit Freunden austauscht? Anscheinend nicht, oder die Rechtslage ist wiedereinmal so kompliziert und unscharf, dass niemand weiß was man darf und was nicht. Besorgniserregend sind Entwicklungen wie eine Prozesslawine mit 1.200 Angeklagten, die von einem Polizisten ausgelöst wurde, der sich zu Unrecht beschuldigt gesehen hat.
Im fb kursierte der Vorwurf, dass er bei einer Demo in Innsbruck einen 82-jährigen Anwesenden zu Boden gerissen hat. Anscheinend war das nicht ganz so, oder sogar ganz anders. Trotzdem wurde es im fb gepostet und 1200x geteilt. Wie leider jetzt zunehmend üblich, wurde gleich mit der ganzen Macht der Justiz-Keule von Anzeige und Strafverfahren geantwortet. Das ist für die betroffenen 1200 fb user, die ja nur das posting geteilt haben, äußerst bedrohlich. Bis zu 2.500 Euro Geldstrafe, Prozesskosten und sogar Schadensersatz für den Polizisten stehen im Raum. Das kann für viele nicht nur existenzbedrohend sein, sondern auch ihren Glauben an einen Rechtsstaat erschüttern. Damit wird das gesellschaftspolitische Klima in Österreich vergiftet.
Ausserdem ist die Anzeigendrohung auch eine Form der Zensur, die zunehmend auch gegen Journalist*innen eingesetzt wird. Vielleicht wollten ja viele der fb user, die das posting geteilt hatten, gar nicht einen bestimmten Polizisten verunglimpfen, sondern nur ein allgemeines statement gegen Polizeigewalt und Amtsmissbrauch teilen. Dafür sollten sie eigentlich gefeiert und nicht bestraft werden. Die Gefahr besteht darin, dass solche und ähnliche Anzeigen zum Geschäftsmodell werden könnten. Damit könnte aber die Rechtsstaatlichkeit beschädigt werden, denn mit Anzeigen und Verwaltungsstrafen kann das Justizsystem auch für Bagatelldelikte extrem teure Geldstrafen verhängen, die ein großes Unrechtsgefühl in der Bevölkerung bewirken.